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Schwangerschaftskontrolle

Die Kontrollen dienen dazu, Ihren Gesundheitszustand zu überwachen, frühzeitige Komplikationen zu ermitteln und das Wachstum des Kindes zu untersuchen. Zirka alle vier Wochen wird eine Kontrolle bei der Hebamme oder dem Arzt/Ärztin durchgeführt. Sieben Kontrollen der Hebamme werden von der Krankenkasse übernommen.

 

  • Untersuchung der Schwangeren
    (Körpermasse, BD, Urin, evtl. Blutentnahme und vaginal Abstrich).

     

  • Untersuchung des Kindes (Bauch der Mutter abtasten, messen, Herztöne überwachen).
     

  • Hilfe und Ansprechpartner bei Problemen.
     

  • Falls nötig, Überweisung an Arzt/Ärztin oder Spital bei Risikoschwangerschaft und Notfällen.
     

  • Begleitung von Risikoschwangerschaften neben den Gynäkologischenkontrollen.

Wochenbett

 

  • Nachsorge Mutter (Rückbildung der Gebärmutter, Brustkontrolle sowie Damm-
    und Sectionaht heilung beobachten und unterstützen, Klammern entfernen, Fäden kürzen)

     

  • Entwicklungskontrolle beim Kind (Verhalten
    des Kindes, Gewichtsverlauf, Ausscheidung, Nabelpflege, Neugeborenenikterus)

  • Blutentnahme beim Kind zur Kontrolle auf Stoffwechselkrankheiten
     

  • Vitamin K-Gabe beim Kind

  • Hilfe bei der Kinderpflege

  • Verarbeitung der Geburt

  • Unterstützung bei Stillproblemen

Bei Bedarf besuche ich Sie am Anfang täglich bei Ihnen zu Hause. Beim ersten Kind, nach einem Kaiserschnitt, nach einer Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 16 Hausbesuche, bei allen andern bis zu 10 Besuche bis zum
56 Tag nach der Geburt von der Krankenkasse übernommen. Zusätzlich werden drei Stillberatungen bezahlt.

Das Pikettgeld fällt zu Ihren Lasten und wird je nach Zusatzversicherung von der Krankenkasse getragen.

Betrag Pikettdienst: Wochenbett CHF 120.00 

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